Vorbereitungslehrgang auf die Teile I + II der Meisterprüfung im Friseur-Handwerk
Zielsetzung
In diesem Teil der Weiterbildung vermitteln wir Ihnen die Kenntnisse und Fähigkeiten, die ein Meister im Friseur-Handwerk beherrschen muss.
Lehrgangsinhalte
- Gestaltung, Formen und Farblehre
- Geschichte der Frisur
- Modeempfehlungen
- Biologie, Chemie, Physik
- Biologie der Haut
- Haarbehandlung
- Form- und farbverändernde Haarbehandlung
- Kosmetische Hautbehandlung
- Hand- und Nagelpflege
- Hygienebestimmungen
- Arbeitsschutz, Unfallverhütung
- Waren- und Verkaufskunde
- Salonmanagement, Fachkalkulation
- Praktische Ausbildung
Lehrgangsabschluss
Der Lehrgang endet mit der Meisterprüfung im Teil I und Teil II.
Teilnahmevoraussetzungen
Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat. Zugelassen wird auch, wer eine Gesellenprüfung in einem anderen Handwerk bestanden hat und mindestens eine 24-monatige Tätigkeit in dem Handwerk nachweisen kann, in dem er die Meisterprüfung ablegen will.
Kursbeginn
Auf Anfrage
Dauer
ca. 9 Monate, ca. 390 Unterrichtsstunden
Veranstaltungsort
Kreishandwerkerschaft Emsland Mitte-Süd, Geschäftsstelle Lingen, Beckstr. 21, 49809 Lingen
Tage und Zeiten
Montag: 10.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Sonntag: 10.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Hinweis: Es handelt sich um voraussichtliche Unterrichtstage/-zeiten.
Lehrgangsgebühr
Auf Anfrage (Ca. 2.925,00 €)
Lernmittelgebühren
Auf Anfrage
Prüfungsgebühr
Teil I: zur Zeit 295,00 €
Teil II: zur Zeit 245,00 €
Hinweis: Die Prüfungsgebühr wird von der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Grafschaft Bentheim in Rechnung gestellt.
Fördermöglichkeiten
Ihr beruflicher Aufstieg wird gefördert durch das Aufstiegs-BAföG (AFBG). Die Lehrgangs- u. Prüfungsgebühren werden je nach persönlicher Voraussetzung ab 01.08.2016 zu 40 % als Zuschuss und bei Bedarf zu 60,0 % als zinsgünstiges Darlehen gefördert. Wenn die Fortbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen wird, erlässt die KfW bei Vorlage einer beglaubigten Kopie des Prüfungszeugnisses 40 % des noch bestehenden Maßnahmedarlehens. Ein entsprechender Antrag ist gegenüber der KfW zu stellen.
Lehrgangsgebühren sowie Fahrtkosten können, soweit sie nicht bezuschusst werden, darüber hinaus steuermindernd beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle Lingen:
Karin Berk
Telefon: 0591 97302-11
Telefax: 0591 97302-88
E-Mail: berk@emslandhandwerk.de