Vorbereitungslehrgang auf die Teile I + II der Meisterprüfung im Kfz-Handwerk

Zielsetzung

In diesem Teil der Weiterbildung vermitteln wir Ihnen die Kenntnisse und Fähigkeiten, die ein Meister im Kfz-Handwerk beherrschen muss. Sie lernen Aufgaben und Sachverhalte zu bearbeiten, selbstständig zu lösen und umzusetzen.

Lehrgangsinhalte

  • Fahrzeugannahme mit EDV
  • Service- und Reparaturinformation
  • Kommunikation
  • Zeitplanung
  • Kalkulation
  • Auftragsdurchführung
  • Auftragskontrolle und Fahrzeugübergabe
  • Betriebliche Kennzahlen
  • Betriebs- und Personalmanagement
  • Marketing

Lehrgangsabschluss

Der Lehrgang endet mit der Meisterprüfung im Teil I und Teil II.

Teilnahmevoraussetzungen

Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat. Zugelassen wird auch, wer eine Gesellenprüfung in einem anderen Handwerk bestanden hat und mindestens eine 24-monatige Tätigkeit in dem Handwerk nachweisen kann, in dem er die Meisterprüfung ablegen will.

Kursbeginn

vorauss. Sommer/Herbst 2019 (Bei ausreichender Teilnehmerzahl.)

Dauer

ca. 1,5 Jahre, 560 Unterrichtsstunden

Veranstaltungsort

BTZ des Handwerks GmbH, Beckstr. 19, 49809 Lingen/Bildungswerk des Lingener Handwerks e. V., Schwarzer Weg 16, 49809 Lingen

Tage und Zeiten

Montag und Mittwoch: 18.00 Uhr bis 21.15 Uhr

Hinweis: Es handelt sich um voraussichtliche Unterrichtstage.

Lehrgangsgebühr

3.295,00 € für die Teile I + II

1.650,00 € für den Teil I

1.825,00 € für den Teil II

Lernmittelgebühren

Auf Anfrage

Prüfungsgebühr

Teil I:  zur Zeit 295,00 €

Teil II: zur Zeit 245,00 €

Hinweis: Die Prüfungsgebühr wird von der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Grafschaft Bentheim in Rechnung gestellt.

Fördermöglichkeiten

Ihr beruflicher Aufstieg wird gefördert durch das Aufstiegs-BAföG (AFBG). Die Lehrgangs- u. Prüfungsgebühren werden je nach persönlicher Voraussetzung ab 01.08.2016 zu 40 % als Zuschuss und bei Bedarf zu 60,0 % als zinsgünstiges Darlehen gefördert. Wenn die Fortbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen wird, erlässt die KfW bei Vorlage einer beglaubigten Kopie des Prüfungszeugnisses 40 % des noch bestehenden Maßnahmedarlehens. Ein entsprechender Antrag ist gegenüber der KfW zu stellen.

Lehrgangsgebühren sowie Fahrtkosten können, soweit sie nicht bezuschusst werden, darüber hinaus steuermindernd beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Lingen

Karin Berk 

Telefon: 0591 97302-11

Telefax: 0591 97302-88 

E-Mail: berk@emslandhandwerk.de