Fachtheoretischer/Fachpraktischer Vorbereitungslehrgang auf die Teile 1 + 2 der Meisterprüfung im Maler- u. Lackierer-Handwerk

Zielsetzung

In diesem Teil der Weiterbildung ermitteln wie Ihnen die Kenntnisse und Fähigkeiten, die ein Meister im Maler- u. Lackierer-Handwerk beherrschen muss. Sie lernen Aufgaben und Sachverhalte zu bearbeiten, selbstständig zu lösen und umzusetzen.

Lehrgangsinhalte

  • Physik und Chemie der Werkstoffe
  • Lack- und Kunststofftechnologie
  • Maschinen, Werkzeuge und Geräte
  • Arbeitsverfahren
  • Oberflächentechnik, Korrosionsschutztechnik
  • Technisches und freies Zeichnen
  • Farb- und Formenlehre, Stilformen
  • Kunstgeschichte, Schrift und Werbung
  • Leistungsbeschreibung, VOB
  • Aufmaßberechnung, Fachkalkulation
  • Immissionsschutz, Arbeitsschutz, Unfallverhütung
  • Praktische Ausbildung

Lehrgangsabschluss

Der Lehrgang endet mit der Meisterprüfung im Teil I und Teil II.

Teilnahmevoraussetzungen

Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat. Zugelassen wird auch, wer eine Gesellenprüfung in einem anderen Handwerk bestanden hat und mindestens eine 24-monatige Tätigkeit indem Handwerk nachweisen kann, in dem er die Meisterprüfung ablegen will.

Kursbeginn

Herbst 2019

Dauer

ca. 1 3/4 Jahre, ca. 600 Unterrichtsstunden á 45 Minuten

Veranstaltungsort

Haus des Handwerks, An der Feuerwache 10, 49716 Meppen 

Tage und Zeiten

Geschäftsstelle Meppen:

Montag: 18:30 Uhr bis 21:00 Uhr

Samstag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Donnerstag: 18:30 Uhr bis 21.00 Uhr (ab ca. Januar 2020)

Hinweis: Es handelt sich um voraussichtliche Unterrichtstage.

Lehrgangsgebühr

Auf Anfrage (Ca. 3.395,00 €)

Lernmittelgebühren

Auf Anfrage

Prüfungsgebühr

zur Zeit 540,00 €

Hinweis: Die Prüfungsgebühr wird von der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland in Rechnung gestellt.

Fördermöglichkeiten

Ihr beruflicher Aufstieg wird gefördert durch das Aufstiegs-BAföG (AFBG). Die Lehrgangs- u. Prüfungsgebühren werden je nach persönlicher Voraussetzung ab 01.08.2016 zu 40 % als Zuschuss und bei Bedarf zu 60,0 % als zinsgünstiges Darlehen gefördert. Wenn die Fortbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen wird, erlässt die KfW bei Vorlage einer beglaubigten Kopie des Prüfungszeugnisses 40 % des noch bestehenden Maßnahmedarlehens. Ein entsprechender Antrag ist gegenüber der KfW zu stellen.

Lehrgangsgebühren sowie Fahrtkosten können, soweit sie nicht bezuschusst werden, darüber hinaus steuermindernd beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Meppen:

Andrea Herrmann

Telefon: 05931 9807-38

Telefax: 05931 9807-22

E-Mail: herrmann@emslandhandwerk.de